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   LSG Berlin, 12.01.2005 - L 9 KR 53/03   

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https://dejure.org/2005,23642
LSG Berlin, 12.01.2005 - L 9 KR 53/03 (https://dejure.org/2005,23642)
LSG Berlin, Entscheidung vom 12.01.2005 - L 9 KR 53/03 (https://dejure.org/2005,23642)
LSG Berlin, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - L 9 KR 53/03 (https://dejure.org/2005,23642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Erhebung von Säumniszuschlägen; Berechtigung zum Erlass eines Summenbescheides; Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers für die Nichtbeschäftigung bestimmter Personen als versicherungspflichtige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Berlin, 12.01.2005 - L 9 KR 53/03
    In diesem Verfahren muss der Arbeitgeber dann allerdings nicht nur die Möglichkeit der personenbezogenen Beitragsfestsetzung aufzeigen, sondern zugleich alle für die individuelle Beitragsfeststellung erforderlichen Angaben mitteilen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Februar 2000 - B 12 KR 12/01 R -, SozR 3-2400 § 28 f Nr. 3).
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Insoweit wäre die Klägerin auf das Widerrufsverfahren nach § 28f Abs. 2 Satz 5 SGB IV und damit ein besonderes Verwaltungsverfahren zu verweisen (vgl. hierzu Hessisches LSG, Urteil vom 18.05.2006, L 8/14 KR 7/04 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, u.a. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG und hieran im Ergebnis ausdrücklich festhaltend Hessisches LSG, Urteile vom 03.02.2011, L 8 KR 82/10 und vom 16.02.2012, L 8 KR 264/10 sowie LSG Berlin, Beschluss vom 12.01.2005, L 9 KR 53/03 und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2008, L 16 B 6/08 R; im Übrigen Werner in jurisPK-SGB IV, § 28f SGB IV, Rdnrn. 70ff).
  • SG Düsseldorf, 19.02.2013 - S 27 R 2401/12

    Vermutete Schwarzarbeit führt zu Beitragsnachforderungen in Millionenhöhe

    Grundlage hierfür ist § 28f Abs. 2 Satz 3 SGB IV, wonach das Arbeitsentgelt in Form einer Lohnsumme geschätzt werden kann, wenn entsprechende Aufzeichnungen fehlen und die Summe der Arbeitsentgelte nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand durch den Rentenversicherungsträger ermittelt werden kann (Kasseler Kommentar-Seewald, § 28f SGB IV Rn. 10; s.a. LSG Berlin, Beschluss vom 12.01.2005 - L 9 KR 53/03, Rn. 17 bei Juris; Urteil vom 25.08.2004 - L 9 KR 63/02).
  • LSG Bayern, 08.05.2007 - L 5 KR 12/04

    Sozialversicherungspflicht - Heimarbeiter müssen über Arbeitsergebnis verfügen

    Sollte sich im Einzelfall ergeben, dass im Wege der Zusammenrechnung Entgeltgrenzen der Versicherungspflicht bzw. der Beitragsberechnung überschritten werden, ist die Klägerin auf das Verfahren gemäß § 28f Abs. 2 Satz 5 SGB IV zu verweisen, bei welchem sie gegenüber der Einzugsstelle unter Angabe der für die individuellen Beitragsfeststellung erforderlichen Daten eine personenbezogene Beitragsbemessung erreichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2000 - B 12 KR 12/01 R; LSG Berlin Urteil vom 12.01.2005 - L 9 KR 53/03).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2014 - L 1 KR 380/12

    Prüfbescheid - Schätzung

    Für eine Beanstandung durch ein Gericht ist es jedoch erforderlich, dass die Schätzung im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens als unverhältnismäßig erscheinen muss (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urt. v. 26.April 2013 -L 1 KR 98/11-mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. Februar 2002 -B 12 KR 12/01 R- zu einem Beitragssummenbescheid, juris, Rdnr. 28; ebenso Werhahn, a. a. O. Rdnr. 11 mit Bezugnahme auf LSG Berlin, Urt. v. 12. Januar 2005 -L 9 KR 53/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 4 KR 149/13
    Ein Nachreichen dieser arbeitgeberseitigen Dokumentation in sich an die Betriebsprüfungen anschließenden gerichtlichen Verfahren ist ausgeschlossen (siehe nur: LSG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2005, L 9 KR 53/03; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2013, L 4 R 4066/13 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 1 KR 323/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2014 - L 4 KR 369/11
    Ein Nachreichen dieser arbeitgeberseitigen Dokumentation in sich an die Betriebsprüfungen anschließenden gerichtlichen Verfahren ist ausgeschlossen (siehe nur: LSG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2005, L 9 KR 53/03; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2013, L 4 R 4066/13 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 1 KR 323/06 ER).
  • LSG Bayern, 11.09.2007 - L 5 KR 36/07

    Geltendmachung von Beitragsnachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung;

    Sollte sich im Einzelfall ergeben, dass in Bezug auf einzelne Fahrer unzutreffende Beitragsforderungen geltend gemacht sind, ist die Klägerin auf das Verfahren gemäß § 28f Abs. 2 Satz 5 SGB IV zu verweisen, bei welchem sie gegenüber der Einzugsstelle unter Angabe der für die individuellen Beitragsfeststellung erforderlichen Daten eine personenbezogene Beitragsbemessung erreichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2000 - B 12 KR 12/01 R; LSG Berlin Urteil vom 12.01.2005 - L 9 KR 53/03; Bayer. Landessozialgericht vom 08.05.2007 - L 5 KR 12/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 450/11
    Ein Nachreichen dieser arbeitgeberseitigen Dokumentation im sich an die Betriebsprüfungen anschließenden gerichtlichen Verfahren ist ausgeschlossen (siehe etwa LSG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2005, L 9 KR 53/03; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2013, L 4 R 4066/13 ER B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Februar 2008, L 1 KR 323/06 ER).
  • SG Duisburg, 19.08.2022 - S 10 BA 82/21
    Auch insoweit ergibt sich aus dem materiellen Recht, dass ein entsprechender Vortrag nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zum Summenbescheid ausschließlich in einem Widerrufsverfahren nach § 28f Abs. 2 Satz 5 SGB IV und damit in einem besonderen Verwaltungsverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BSG Urteil vom 02.02.2002 B 12 KR 12/01 R; LSG Berlin Urteil vom 12.01.2005 L 9 KR 53/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 4 KR 39/13
    Für den Fall der bereits eingetretenen Bestandskraft des Beitragssummenbescheides sind die Einwendungen gemäß § 28f Abs. 2 Satz 5 SGB IV unmittelbar gegenüber der erlassenden Behörde, nicht aber gegenüber den Gerichten, geltend zu machen (s. nur: BSG, Urteil vom 7. Februar 2002, B 12 KR 12/01 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Februar 2008, a.a.O.; LSG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2005, L 9 KR 53/03; Werner in: juris-PK, § 28f SGB IV, Rn. 70 ff.).
  • SG Osnabrück, 28.09.2006 - S 13 KR 25/03
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